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Vertrag von Ripen

Vertrag von Ripen

Der Vertrag von Ripen bestand unter dem Namen Ripener Privileg aus der Handfeste , ausgestellt am 5. März 1460 in Ripen von König Christian_I von Dänemark, und aus der Kieler Tapferen Verbesserung vom 4. April 1460. Beide Urkunden regelten für vier Jahrhunderte die Zugehörigkeit der Gebiete Schleswig und Holstein zum Königreich Dänemark. Der Vertrag von Ripen verlor seine Gültigkeit mit dem Ende des Dänischen Gesamtstaates durch die Gasteiner Konvention vom 14. August 1865.


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