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Kieler Stadtfeld

Das Kieler Stadtfeld diente als Gemeinschafts- und Genossenschaftsbesitz als landwirtschaftliche Nutzfläche. Siehe Allmende. 1766 hatte das gesamte Stadtfeld eine Größe von 506 Hektar.
Im Zusammenhang mit den Verkoppelungsgesetzen für Holstein von 1766–1771 erfolgte ab 1772 die Einteilung des Kieler Stadtfeldes in Haupt- und Nebenschläge und deren Verkoppelung.

Die Namen dieser Schläge sind heute noch teilweise geläufig:


Erst in den Jahren 1797–1800 erfolgte die Verkoppelung der bis dahin als Gemeindeweide genutzten Schläge:


– Papenkamp

– Stadtfeldkamp

– Lehmbrook

1842 waren alle Schläge in Koppeln ausgelegt worden.

Die Hauptschläge wurden als Weide- und Ackerland genutzt, während die Nebenschläge als Wiesenland dienten. Von den 10 Hauptschlägen wurden stets 6 als Weideland und 4 als Ackerland genutzt. Wie üblich wurde jedes Jahr ein Weideschlag neu umgebrochen und ein Schlag des Ackerlandes nach vier Ernten wieder mit Gras und Klee besät. Das Ackerland wurde öffentlich versteigert und auf vier Jahre verpachtet.

Teile der Koppeln wurden später in Armengärten bzw. Pachtgärten umgewandelt.