Das
Kieler Stadtfeld diente als Gemeinschafts- und Genossenschaftsbesitz
als landwirtschaftliche Nutzfläche. Siehe Allmende. 1766 hatte das
gesamte Stadtfeld eine Größe von 506 Hektar.
Im Zusammenhang
mit den Verkoppelungsgesetzen für Holstein von 1766–1771 erfolgte
ab 1772 die Einteilung des Kieler Stadtfeldes in Haupt- und
Nebenschläge und deren Verkoppelung.
Die
Namen dieser Schläge sind heute noch teilweise geläufig:
Brunsrade
Cacabellenkoppel
Dänische Holzkoppel
Dubenhorst
Große Kielstein Koppel
Kieler Hufe
Kleine Kielstein Koppel
Prüner Schlag
Wulfsbrook
Lehmbrook
Papenkamp
Stadtfeldkamp
Erst
in den Jahren 1797–1800 erfolgte die Verkoppelung der bis dahin als
Gemeindeweide genutzten Schläge:
– Papenkamp
–
Stadtfeldkamp
– Lehmbrook
1842 waren alle Schläge in Koppeln ausgelegt worden.
Die
Hauptschläge wurden als Weide- und Ackerland genutzt, während die
Nebenschläge als Wiesenland dienten. Von den 10 Hauptschlägen
wurden stets 6 als Weideland und 4 als Ackerland genutzt. Wie üblich
wurde jedes Jahr ein Weideschlag neu umgebrochen und ein Schlag des
Ackerlandes nach vier Ernten wieder mit Gras und Klee besät. Das
Ackerland wurde öffentlich versteigert und auf vier Jahre
verpachtet.
Teile der Koppeln wurden später in Armengärten bzw. Pachtgärten
umgewandelt.