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Kieler Stadtfeld

Das Kieler Stadtfeld diente als Gemeinschafts- und Genossenschaftsbesitz als landwirtschaftlichen Nutzfläche. Siehe Allmende . 1766 hatte das gesamte Stadtfeld eine Größe von 506 ha.
Im Zusammenhang mit den Verkoppelungsgesetzen für Holstein 1766-1771 erfolgte dann ab 1772 die Einteilung des Kieler Stadtfeldes in Haupt, und Nebenschläge und deren Verkoppelung.

Die Namen dieser Schläge sind heute noch z.T. geläufig:

Alte Weide
Brunsrade
Cacabellenkoppel
Dänische Holzkoppel
Dubenhorst
Große Kielstein Koppel
Kieler Hufe
Kleine Kielstein Koppel
Prüner Schlag
Wulfsbrook
-
Lehmbrook
Papenkamp
Stadtfeldkamp


Erst in den Jahren 1797-1800 erfolgte die Verkoppelung der bis dahin als Gemeindeweide genutzten Schläge.
* Papenkamp * Stadtfeldkamp * Lehmbrook
1842 waren alle Schläge zu Koppeln ausgelegt worden.

Die Hauptschläge wurden als Weide und Ackerland genutzt, während die Nebenschläge als Wiesenland genutzt wurden. Von den 10 Hauptschlägen wurden stets 6 als Weideland und 4 als Pflugland genutzt. Wie üblich, wurde jedes Jahr ein Weideschlag neu umgebrochen und ein Schlag des Pfluglandes, nach 4 Ernten, wieder mit Gras und Klee besät. Das Ackerland wurde öffentlich versteigert und auf 4 Jahre verpachtet.


Teile der Koppeln wurden dann später in Armengärten / Pachtgärten umgewandelt.