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Verkoppelungsgesetz in Kiel

Die Verkoppelungsgesetze des dänischen Königs Christian_VII von 1766, 1770 und 1771 leiteten eine umfassende Agrarstrukturreform ein. Das durch Dorfgemeinschaften bewirtschaftete Acker- und Weideland Allmende wurde in Parzellen aufgeteilt und einzelnen Bauern zugeordnet. Die neuen Eigentümer wurden verpflichtet, ihre Schläge gegeneinander und zum Schutz vor Wind, Wild und benachbartem Weidevieh mit Wallhecken/Knicks abzugrenzen.
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Siehe auch Kieler_Stadtfeld

"In den Verkoppelungsgesetzen von Dänemark, Schleswig, Holstein (sogen, königlichen Antheils) richtet sich das Stimmrecht bloss nach dem Grundbesitze.

Die erste schleswigsche Einkoppelungs-Verordnung vom 10. Februar 1766 verlangte 2/3 Stimmen, nach dem Steuerkataster bemessen ; doch konnten bei geringerer Provokation die Behörden den Ausschlag für die Verkoppelung geben. Eine zweite schleswigsche Verordnung vom 26. Januar 1770 und die holsteinische (für den sogenannten königlichen Antheil) vom 19. Nov. 1771 begnügen sich schon mit der Stimmen-Parität. Die Provokation bezog sich übrigens immer auf Verkoppelung und Gemeinheitstheilung zusammen.

In den Herzogtümern Schleswig und Holstein (sogenannten königlichen Antheils), wo die im Dorfe Zurückbleibenden den in die Feldmark Hinausziehenden mit Bau - Fuhren, Diensten und Lieferungen zu Hülfe kommen mussten , und dies mit Recht, da das Ausbauen auch den Zurückbleibenden arrondirte Besitzungen verschafft, letztere also gleiche Vortheile mit den Ausziehenden erlangen, folglich auch mit ihnen die Kosten der Aenderung tragen müssen. Im Königreiche Dänemark ist aus der Staatskasse eine ansehnliche, nach der Grosse der Gebaeude bemessene Unterstützung zur Beförderung dieses Zweckes geleistet worden, welcher denn auch in manchen Gegenden, wenn nicht etwa eine sehr grosse Verschiedenheit des Bodens in den verschiedenen Feldabtheilungen hemmte, so vollständig erreicht worden ist, dass die Dörfer so gut wie ganz in Einzelhöfe, jeder mit separater Feldmark, aufgelöst worden sind. "

Quelle:

Die neuesten Agrargesetze des Königreiches Hannover.